Ihr Partner in
    allen Jahreszeiten

Telefon

0208 - 277 23

Mobil

0172 - 267 32 62

*auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar

 Ihr Partner in
    allen Jahreszeiten

Telefon

0208 - 277 23

Fax

0208 - 203 41 6

Mobil

0172 - 267 32 62

Energielexikon

Großfeuerungsanlagen-Verordnung (GFA-VO)

Unter diesem Begriff versteht man die 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 22. Juni 1983. Mit dieser Verordnung, die ursprünglich nur für Kraftwerke gelten sollte, werden die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub sowohl bestehender als auch neu zu errichtender Kraftwerke und industrieller Feuerungsanlagen begrenzt. Im europäischen Rahmen wird erst mit der Novelle der entsprechenden Richtlinie (88/609/EWG) das in Deutschland seit langem geltende Niveau auch für andere Länder angestrebt.

Die Umsetzung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hat mit dazu beigetragen, dass die Umweltbelastung durch SO2 und Staub erheblich zurückgegangen ist. Früher registrierte hohe Belastungen („Smog“) wurden auf SO2-Quellen in der ehemaligen DDR oder Tschechiens zurückgeführt.

Zurück zur Übersicht