Infos für Besitzer von Ölheizungen
Anfang 2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten, das teilweise auch Ölheizungsbesitzer betrifft. Neben der Kategorie „Überschwemmungsgebiet“ gibt es - jetzt neu - die Kategorie „Risikogebiet“. Darüber, ob ein Standort in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet liegt, kann die zuständige Behörde Auskunft geben.Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)