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News-Archiv

Pariser Klimagipfel: Prüfung oder Einführung eines CO2-Preises
Pariser Klimagipfel: Prüfung oder Einführung eines CO2-Preises (13.12.2017)

Pariser Klimagipfel: Prüfung oder Einführung eines CO2-PreisesPariser Klimagipfel „One Planet Summit“: Umwelt- und Klimaminister aus Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Schweden und den Niederlanden bekennen sich zur Prüfung oder Einführung eines wirksamen CO2-Preises in relevanten Sektoren.

Umwelt- und Klimaminister aus Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Schweden und den Niederlanden sind der Ansicht, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen ein wirksames Instrument zur Förderung einer umfänglichen Dekarbonisierung der Weltwirtschaft darstellt, sofern diese von kohärenten Strategien und Maßnahmenpaketen flankiert wird

Auf dem „One Planet Summit“ in Paris unterstrichen die Minister heute, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen verlässlich sein sollte und das Preisniveau im Laufe der Zeit so erhöht werden muss, dass das Ziel des Pariser Übereinkommens, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, erreicht wird.

Sie begrüßten den Bericht der hochrangigen internationalen Expertenkommission zu CO2-Preisen, vertreten durch Joseph Stiglitz und Lord Nicholas Stern, in dem Preiskorridore für CO2-Emissionen ermittelt worden sind, welche als Orientierung zur Gestaltung von CO2-Preisinstrumenten und weiteren politischen Schritten, Regelungen und Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes dienen.

Des Weiteren begrüßten sie die kürzlich geschlossene Vereinbarung über den europäischen Emissionshandel (EU ETS). Obwohl kein konkretes Preisziel festgelegt wurde, geht man davon aus, dass - abhängig von unterschiedlichen Variablen - die Reform in den kommenden Jahren zu einem wirksamen CO2-Preis führen wird.

Sie unterstrichen jedoch, dass zusätzliche Reformen notwendig seien, um Anlegern und Unternehmen eine Orientierung zur Entwicklung von Geschäftsmodellen zu geben, welche mit dem Ziel einer Erderwärmung von deutlich unter 2 Grad vereinbar sind. Sie verpflichten sich daher zur Prüfung oder Einführung eines wirksamen CO2-Preises in relevanten Sektoren.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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