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News-Archiv

App ins Warme: Bei smarten Heizkörpern den Datenschutz im Blick haben
App ins Warme: Bei smarten Heizkörpern den Datenschutz im Blick haben (07.01.2020)

TÜV Rheinland: Datenschutzerklärung muss vorhanden sein /
Temperatur immer im Griff /
Sicheres Passwort vergeben

App ins Warme: Bei smarten Heizkörpern den Datenschutz im Blick habenSmarte Heizkörperthermostate sorgen stets für die richtige Raumtemperatur. Die Thermostate steuern den einzelnen Heizkörper in der Wohnung und sind sowohl für Zentralheizung als auch für Fernwärme geeignet. Mit wenigen Handgriffen lassen sie sich gegen die vorhandenen Thermostate austauschen. "Sie arbeiten mit Batterie und Funk, so dass nichts verkabelt werden muss", erklärt Günter Martin, Internet-Experte bei TÜV Rheinland. Über eine Steuereinheit sind sie mit dem heimischen WLAN verbunden und können via App programmiert und gesteuert werden.

Zugriff aus der Ferne

Für Fußboden- oder Gasetagenheizungen, Gas- und Ölbrenner sowie Wärmepumpen eignen sich smarte Raumthermostate. Interessant für Hausbesitzer: Auch Heizkessel können "intelligent" werden. Allerdings lässt sich dann nur der jeweilige Kessel steuern, einzelne Räume oder Heizungen jedoch nicht. "Sinnvoll ist die Kombination mit anderen smarten Komponenten wie Rollladen-Steuerungen oder Lüftungen und Fenstersensoren", sagt Martin. Ist etwa tagsüber niemand in der Wohnung, lässt sich die Temperatur absenken, um dann vor Feierabend wieder einzuheizen und die Rollläden rechtzeitig automatisch herunterzulassen. Über eine App können Urlauber aus der Ferne ihre Räume vor der Heimkehr erwärmen.

Eigenes WLAN einrichten

Technisch ist es sinnvoll, für die smarten Geräte ein eigenes WLAN-Segment einzurichten. Hierfür eignet sich das Gäste-WLAN mit eingeschränkten Rechten. So bleiben sensiblere Daten auf anderen Geräten wie PC oder Tablet geschützt. Die smarten Systeme liefern jedoch personenbezogene Daten, etwa die eingestellte Temperatur. Daraus lässt sich beispielsweise ableiten, wann der Nutzer arbeitet, wann er zurückkommt oder ob er verreist ist. "Eine Datenschutzerklärung sollte daher unbedingt vorhanden sein", rät Martin. Diese sollten sich Verbraucher auch im Hinblick auf Begriffe wie Dritte, Dienstleister, Angebot oder Werbung durchlesen. So lässt sich herausfinden, ob personenbezogene Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden, um sie für personalisierte Werbung zu nutzen. Für die App sollte ein sicheres Passwort vergeben werden. Martin empfiehlt zudem, die regelmäßigen Updates der Hersteller wahrzunehmen.

Quelle: TÜV Rheinland

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