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Energiedienstleistungs-Gesetz

Gemäß dem „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)“, welches am 12.11.2010 in Kraft getreten ist, soll gemäß §3 das Ziel erreicht werden, die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern. Bezug nehmend auf §4 des EDL-G sind wir als Energielieferant verpflichtet, die Endkunden über verfügbare Angebote und die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen in geeigneter Form jährlich zu informieren.

Hier unsere aktuellen Informationsangebote:

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter

www.bfee-online.de

öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.