Ihr Partner in
    allen Jahreszeiten

Telefon

0208 - 277 23

Mobil

0172 - 267 32 62

*auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar

 Ihr Partner in
    allen Jahreszeiten

Telefon

0208 - 277 23

Fax

0208 - 203 41 6

Mobil

0172 - 267 32 62

Energielexikon

Anlagenverordnung (VAwS)

Die VAwS sind Verordnungen der Bundesländer, die die grundlegenden und eher allgemein gehaltenen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisieren. Anlagen zum Umgang (insbes. Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln) mit Wasser gefährdenden Stoffen müssen danach zunächst dicht und widerstandsfähig gegen die zu erwartenden Einflüsse Wasser gefährdender Stoffe sein. Etwaige Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. Dennoch austretende Wasser gefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden, z. B. in einem Auffangraum.

Zurück zur Übersicht